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Beitragsordnung
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Beitragsordnung

Laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 9. Februar 2004 sind folgende Vereinsbeiträge zu zahlen:

  • Eltern, deren Gesamtbetrag der Einkünfte* <12.300 € liegt, zahlen für ihr/jedes Kind 28 €,
  • Eltern, deren Gesamtbetrag der Einkünfte* zwischen 12.300 und 24.500 € liegt, zahlen für ihr/jedes Kind 38 €,
  • Eltern, deren Gesamtbetrag der Einkünfte* >24.500 € liegt, zahlen für ihr/jedes Kind 49 €.

* Der Gesamtbetrag der Einkünfte ist ein steuerlicher Begriff und ist im Einkommensteuerbescheid nachzuschauen. Dabei ist der letzte Bescheid für die Höhe der Vereinsbeiträge maßgeblich.

Das Essensgeld beträgt zusätzlich monatlich 35 € pro Kind.

Vereinsbeitrag und Essensgeld sind monatlich und vorschüssig per Lastschrift auf das Konto des Vereins Kinderladen Kleine Kaiser e.V. zu entrichten. Sie werden mit Beginn des Monats fällig, in dem das Kind eingeführt wird.

Der gesetzliche Elternbeitrag für die Unterbringung eines Kindes in einer Kindertagesstätte wird vom örtlichen, zuständigen Jugendamt der Stadt Bonn ebenfalls einkommensabhängig ermittelt und zusätzlich erhoben.

Letzte Änderung: 15.10.2007

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