![]() |
|
|
|
BeitragsordnungLaut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 9. Februar 2004 sind folgende Vereinsbeiträge zu zahlen:
* Der Gesamtbetrag der Einkünfte ist ein steuerlicher Begriff und ist im Einkommensteuerbescheid nachzuschauen. Dabei ist der letzte Bescheid für die Höhe der Vereinsbeiträge maßgeblich. Das Essensgeld beträgt zusätzlich monatlich 35 € pro Kind. Vereinsbeitrag und Essensgeld sind monatlich und vorschüssig per Lastschrift auf das Konto des Vereins Kinderladen Kleine Kaiser e.V. zu entrichten. Sie werden mit Beginn des Monats fällig, in dem das Kind eingeführt wird. Der gesetzliche Elternbeitrag für die Unterbringung eines
Kindes in einer Kindertagesstätte wird vom örtlichen, zuständigen
Jugendamt der Stadt Bonn ebenfalls einkommensabhängig ermittelt und
zusätzlich erhoben. Letzte Änderung: 15.10.2007 |
| Startseite | Kontakt
/ Impressum © Kinderladen Kleine Kaiser e.V. 2003 |