Beitragsordnung
Für die Betreuung des Kindes in der
Einrichtung des Trägers sind die Erziehungsberechtigten gem. § 23 des
Kinderbildungsgesetzes (KiBiZ) gegenüber dem örtlichen Jugendamt der Stadt Bonn
zur Zahlung von Elternbeiträgen verpflichtet.
Zusätzlich ist dem Träger ein monatlicher Beitrag zu zahlen. Der Beitrag wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Er setzt sich zusammen aus dem sogenannten Trägeranteil (Anteil des Vereins an den Betriebskosten der Einrichtung, 4% gem. § 20 (1) KiBiZ) sowie einem Beitrag zur Deckung der Kosten des Vereins über die Betriebskosten hinaus und einem monatlichen Essengeld.
Die Mitgliederversammlung setzt zum 1. Januar 2011 folgende Beträge pro Monat und Kind fest:
Trägeranteil = 28 €
Mitgliedsbeitrag Verein = 5 €
Essensgeld = 44
€
Gesamt = 77 €
Die Beträge sind monatlich und vorschüssig per Lastschrift auf das Konto des Vereins Kinderladen Kleine Kaiser e.V. zu entrichten. Sollte der Einzug der Beiträge erfolglos sein, gehen die angefallenen Rücklastgebühren zu Lasten des Vereinsmitglieds.
Sie sind ganzjährig in voller Höhe zu entrichten. Dies gilt auch für Schließtage und Schließzeiten der Einrichtung, die vom Träger oder behördlich aufgrund besonderer Vorkommnisse angeordnet werden sowie bei Fehlzeiten des Kindes.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Ermäßigung der Beiträge möglich. Entsprechende Anträge sind an den Vorstand zu richten, der hierüber entscheidet.
